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DIN EN 14960 · TÜV SÜD zertifiziert
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Muss eine Hüpfburg TÜV-geprüft sein?

Eine TÜV-Prüfung ist für Hüpfburgen in Deutschland nach unserem Kenntnisstand bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch eine eigene europäische Norm für aufblasbare Spielgeräte, die DIN EN 14960, und wer Hüpfburgen vermietet, ist dafür verantwortlich, dass seine Geräte diesen Sicherheitsstandards entsprechen. Ein Zertifikat einer unabhängigen Prüfstelle ist der einfachste Nachweis dafür, und immer mehr Veranstalter möchten ihn vor dem Aufstellen sehen. Wir sind der erste und bislang einzige Hersteller in Europa, dessen Hüpfburgen von TÜV SÜD zertifiziert sind.

Was die DIN EN 14960 regelt

Die DIN EN 14960 legt fest, wie eine Hüpfburg konstruiert sein muss, damit sie sicher genutzt werden kann. Sie umfasst unter anderem Material und Nähte, Wandhöhen, Ein- und Ausstiege sowie die Verankerung. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben für den Betrieb: Rund um die Burg muss ein Sicherheitsbereich von mindestens 1,8 Metern zu Seiten mit Wänden und 3,5 Metern zu offenen Seiten frei bleiben, auf hartem Untergrund sind vor jeder offenen Seite mindestens 1,20 Meter tiefe Fallschutzmatten nötig, und ab Windstärke 5 (38 km/h) darf die Burg nicht mehr betrieben werden. Außerdem muss während der Nutzung ständig eine volljährige Aufsichtsperson anwesend sein.

Viele Hüpfburgen auf dem Markt sehen ansprechend aus, erfüllen diese Anforderungen aber nicht. Das gilt insbesondere für günstige Modelle aus dem Internet, die für den Heimgebrauch gebaut und für die gewerbliche Vermietung nicht zugelassen sind.

Erster Hersteller in Europa mit TÜV-SÜD-Zertifikat

Als erster und bislang einziger Hersteller in Europa bieten wir Hüpfburgen an, die von TÜV SÜD zertifiziert wurden. Die Prüfung erfolgte nach der geltenden europäischen Norm DIN EN 14960-1:2020 und zusätzlich nach dem erweiterten Prüfprotokoll PPP 65005C:2025 von TÜV SÜD. Durch diese doppelte Zertifizierung erfüllen unsere Burgen nicht nur die formalen Anforderungen der Norm, sondern wurden darüber hinaus intensiv auf Materialqualität, Verarbeitungsgenauigkeit, Konstruktionssicherheit und Risikominimierung geprüft. Zusätzlich wurden die verwendeten PVC-Planen und Farben im Labor auf Schadstoffe untersucht.

Gerade bei gewerblicher Nutzung, etwa auf öffentlichen Veranstaltungen, in Schulen und Kitas oder bei kommunalen Trägern, steigen die Erwartungen an dokumentierte Sicherheit. Mit dem Zertifikat hast du einen belastbaren Nachweis in der Hand, der die Abstimmung deutlich erleichtert:

  • mit Versicherungen als Nachweis im Haftungsfall,
  • mit Behörden, zum Beispiel bei einer Sondernutzungserlaubnis,
  • mit Trägern öffentlicher Einrichtungen wie Schul- oder Kitaleitungen,
  • mit Veranstaltern und Endkunden, die Wert auf geprüfte Sicherheit legen.

Welche Unterlagen du zu jeder Burg erhältst

Zu jeder Hüpfburg gehören das passende Zertifikat und ein ausführlicher Leitfaden auf Deutsch. Er enthält alle relevanten Sicherheitsrichtlinien, eine strukturierte Anleitung für Auf- und Abbau, die Zahl der nötigen Verankerungspunkte, die Seriennummer zur eindeutigen Zuordnung der Burg, Hinweise zu regelmäßiger Inspektion, Wartung und Pflege sowie konkrete Empfehlungen für den Einsatz im Mietbetrieb. Damit bist du als Vermieter oder Betreiber technisch wie dokumentarisch gut vorbereitet und kannst Kunden, Partnern oder Behörden jederzeit vollständige Unterlagen vorlegen. Die wichtigsten Regeln für den Betrieb haben wir außerdem in unseren Sicherheits- und Warnhinweisen (PDF) zusammengefasst.

Aus unserem Verleih

Andreas

gründete 2014 seinen Hüpfburgverleih

„Es gibt immer mehr Veranstalter, die vor dem Aufstellen das Zertifikat sehen wollen. Das habt ihr dann direkt an der Hand.“

Eine Prüfung durch TÜV SÜD ist aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden, für uns aber selbstverständlich, weil die Sicherheit der Kinder an erster Stelle steht. In Deutschland verlangen Gemeinden bei Festen bisher eher selten Unterlagen, am ehesten die Konformitätserklärung nach DIN EN 14960. In Ländern wie Österreich oder Italien sind die Anforderungen teilweise strenger, dort werden häufig der vollständige Leitfaden und der Prüfbericht verlangt.

Muss eine Hüpfburg jährlich geprüft werden?

Die Norm sieht vor, dass eine Hüpfburg regelmäßig auf ihren sicheren Zustand kontrolliert wird. In einigen europäischen Ländern ist dafür eine jährliche Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. In Deutschland ist das nach unserem Kenntnisstand bisher nicht der Fall, entsprechend wenige Sachverständige bieten eine solche Prüfung hier an.

Sinnvoll ist es, die Burg mindestens einmal im Jahr vollständig aufzubauen und alle sicherheitsrelevanten Punkte selbst zu kontrollieren. Ein guter Zeitpunkt ist der Herbst, kurz bevor sie für den Winter eingelagert wird. Welche Punkte dazugehören, steht im Leitfaden, und wie ein solcher Winter-Check abläuft, beschreiben wir in Hüpfburg über den Winter einlagern.

Woran du eine sichere Hüpfburg erkennst

Eine normgerechte Hüpfburg besteht aus robuster PVC-Plane statt aus Oxford-Stoff, wird mit einem Zertifikat einer unabhängigen Prüfstelle geliefert, das zu genau dieser Burg passt, und kommt mit einem Leitfaden, der Angaben zu Alter, Körpergröße und maximaler Kinderzahl enthält. Außerdem verfügt sie über ausreichend Verankerungspunkte und wird mit einem passenden, vom Hersteller freigegebenen Gebläse betrieben.

Kurz gefragt

Brauche ich für eine private Hüpfburg im Garten ein Zertifikat?

Vorgeschrieben ist es nicht. Ein zertifiziertes Modell gibt dir jedoch die Gewissheit, dass Material und Bauart geprüft sind, und ist ein klares Plus, falls du die Burg später verleihst oder verkaufst.

Wer haftet, wenn eine nicht zugelassene Hüpfburg vermietet wird?

Nach einem Unfall wird in der Regel geprüft, ob ein Bedienfehler, ein Aufsichtsfehler oder ein ungeeignetes Gerät die Ursache war. Wer eine nicht zugelassene Burg vermietet, setzt sich einem erheblichen Haftungsrisiko aus. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel solltest du deine Versicherung oder einen Anwalt fragen.

Bekomme ich das Zertifikat beim Kauf dazu?

Ja, zu jeder unserer Hüpfburgen gehören das passende Zertifikat und der Leitfaden mit Seriennummer.

Gibt es andere Hersteller mit TÜV-SÜD-Zertifikat?

Nach unserem Kenntnisstand sind wir derzeit der erste und einzige Hersteller in Europa, dessen Hüpfburgen von TÜV SÜD nach DIN EN 14960-1:2020 und dem Prüfprotokoll PPP 65005C:2025 zertifiziert sind.

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