Laut DIN EN 14960 darf eine Hüpfburg höchstens bis Windstärke 5 betrieben werden, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 38 km/h. In der Praxis solltest du aber gar nicht erst bis an diese Grenze gehen: Sobald sich die Äste an den Bäumen deutlich biegen oder Böen unterwegs oder angesagt sind, wird der Betrieb sofort eingestellt. Wind gehört zu den wichtigsten Sicherheitsthemen überhaupt, denn im schlimmsten Fall erfasst ein Windstoß die Burg mit den Kindern darin.
Warum Wind so gefährlich ist
Eine aufgeblasene Hüpfburg ist groß, leicht und bietet dem Wind eine enorme Angriffsfläche. Eine kräftige Böe kann sie anheben oder umkippen, und genau dabei sind in der Vergangenheit schon sehr schwere Unfälle passiert. Erdnägel, Sandsäcke und Wassersäcke halten die Burg im normalen Betrieb sicher am Boden, sie sind aber kein Ersatz dafür, bei aufkommendem Wind rechtzeitig zu reagieren. Die beste Sturmsicherung ist deshalb, den Betrieb einzustellen, bevor es kritisch wird. Wie du die Burg im Normalfall richtig verankerst, erklären wir in Hüpfburg befestigen.
Windstärke ohne Messgerät erkennen
Mit der Angabe „Windstärke 5“ können die wenigsten etwas anfangen, und kaum jemand hat beim Kindergeburtstag einen Windmesser dabei. Ein verlässlicher Anhaltspunkt sind die Bäume in der Umgebung. Die folgende Übersicht orientiert sich an der Beaufort-Skala:
| Windstärke (Beaufort) | km/h | Woran erkennbar | Hüpfburg |
|---|---|---|---|
| 1–2 | 1–11 | Wind im Gesicht spürbar, Blätter säuseln | Betrieb möglich |
| 3 | 12–19 | Blätter und dünne Zweige bewegen sich ständig | Betrieb möglich, Wetter im Blick behalten |
| 4 | 20–28 | dünne Äste bewegen sich, Staub und loses Papier werden aufgewirbelt | aufmerksam bleiben, bei Böen einstellen |
| 5 | 29–38 | Äste biegen sich deutlich, kleine Bäume schwanken | Grenze erreicht: Betrieb einstellen |
| 6 | 39–49 | starke Äste bewegen sich, Schirme lassen sich kaum halten | kein Betrieb, Burg abbauen |
Achte dabei nicht nur auf den gleichmäßigen Wind, sondern vor allem auf Böen. Sie kommen plötzlich und sind deutlich stärker als der Wind, der gerade weht. Wenn der Wetterbericht für den Tag Böen ankündigt, ist das bereits ein Grund, die Burg gar nicht erst aufzubauen oder sehr genau im Blick zu behalten.
Was bei aufkommendem Wind zu tun ist
Wird es während des Festes windig, zählt jede Minute. Gehe dann in dieser Reihenfolge vor:
- Kinder sofort aus der Burg holen. Beim Luftablassen darf sich niemand mehr in oder auf der Burg befinden.
- Gebläse ausschalten und die Stromversorgung trennen.
- Burg flach in sich zusammenfallen lassen, damit sie dem Wind keine Fläche mehr bietet.
- Den Sturm abwarten oder, besser noch, direkt abbauen. Wie das am schnellsten geht, zeigen wir in Hüpfburg abbauen.
Erst wenn der Wind wieder deutlich nachgelassen hat und keine weiteren Böen angekündigt sind, kann die Burg erneut aufgebaut werden. Kommt mit dem Wind auch Regen, gilt zusätzlich, was wir in Hüpfburg bei Regen beschrieben haben.
Aufsicht ist Pflicht
Dass rechtzeitig reagiert wird, setzt voraus, dass jemand aufpasst. Eine Hüpfburg muss deshalb während der gesamten Nutzung von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden, dazu ist der Betreiber verpflichtet. Die Aufsichtsperson beobachtet nicht nur das Geschehen in der Burg, sondern auch das Wetter. Wird die Burg gerade nicht genutzt, etwa während des Essens, sollte die Luft abgelassen und das Gebläse ausgeschaltet werden, sodass sie nie aufgeblasen und unbeaufsichtigt dasteht. Alle Vorgaben im Überblick findest du in unseren Sicherheits- und Warnhinweisen (PDF).
Aus unserem Verleih
Andreas
gründete 2014 seinen Hüpfburgverleih
„Sobald sich die Äste am Baum deutlich biegen oder Böen angesagt sind: sofort den Betrieb einstellen. Die beste Sturmsicherung ist, gar nicht erst weiterzumachen.“
Wind ist für uns eines der Themen, bei denen man am meisten aufpassen muss. Im Internet kursieren Aufnahmen von Unfällen, bei denen Hüpfburgen mitsamt Kindern von einer Böe erfasst wurden, und sie zeigen, wie ernst das Thema ist. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden ohne Ausnahme, bei aufkommendem Wind den Betrieb sofort einzustellen, denn dann kann am wenigsten passieren. Die Sicherheit der Kinder geht an dieser Stelle allem anderen vor.
Hinweis für Verleiher
Wer Hüpfburgen vermietet, gibt die Verantwortung für den Betrieb an den Mieter weiter. Umso wichtiger ist es, die Windgrenze bei der Übergabe ausdrücklich anzusprechen und im Mietvertrag festzuhalten, dass der Betrieb bei aufkommendem Wind sofort eingestellt werden muss. Was ein Mietvertrag außerdem regeln sollte, erklären wir in Hüpfburg-Mietvertrag. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz gefragt
Reichen Erdnägel oder Sandsäcke bei starkem Wind?
Nein. Eine korrekte Verankerung ist im normalen Betrieb Pflicht, sie macht eine Hüpfburg aber nicht sturmfest. Ab Windstärke 5 oder bei Böen wird der Betrieb eingestellt, ganz gleich, wie gut die Burg befestigt ist.
Darf eine Hüpfburg bei leichtem Wind über Nacht stehen bleiben?
Nein. Wird die Burg nicht genutzt, wird die Luft abgelassen und das Gebläse ausgeschaltet. Über Nacht baust du sie am besten ganz ab.
Woher weiß ich, ob Böen angesagt sind?
Die meisten Wetterberichte und Wetter-Apps geben neben der mittleren Windgeschwindigkeit auch die zu erwartenden Böen an. Liegen diese im Bereich von Windstärke 5 oder darüber, solltest du die Burg an diesem Tag nicht aufbauen.




















