Für einen eigenen Hüpfburgverleih brauchst du erstaunlich wenig: eine Hüpfburg mit Zubehör, einen trockenen Lagerplatz, ein passendes Fahrzeug und eine Gewerbeanmeldung. Wer regelmäßig gegen Geld vermietet, kommt um das Gewerbe in der Regel nicht herum, kann aber häufig als Kleinunternehmer starten, solange der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag. Welche Lösung in deiner Situation am besten passt, solltest du vor dem Start mit einem Steuerberater klären.
Die folgenden Hinweise beruhen auf unserer Erfahrung aus dem eigenen Verleih und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was du für den Start brauchst
Die Einstiegshürden für einen Hüpfburgverleih sind gering, und vieles ist oft schon vorhanden.
- Lagerplatz: eine Garage, eine Scheune, ein größerer Kofferanhänger oder ein anderer trockener Raum mit ein paar Quadratmetern. Hüpfburgen lassen sich kompakt zusammenlegen, große Flächen sind nicht nötig.
- Fahrzeug: Burgen bis etwa 100 bis 120 Kilogramm passen gut zusammengelegt in einen Kombi. Für größere Modelle wie Multiplays oder Hindernisparcours brauchst du einen Anhänger oder einen Transporter.
- Hüpfburg und Zubehör: neben der Burg selbst ein passendes Gebläse, eine Unterlegplane und Erdnägel. Genau das enthält unser Starterset klein für 299 Euro, dazu einen Deflator für den schnellen Abbau.
- Gewerbeanmeldung und Versicherung: dazu mehr in den folgenden Abschnitten.
- Motivation und etwas Zeit: Jeder Termin bedeutet Vorbereitung, Verladen, Aufbau, Abbau und die Kontrolle der Burg danach.
Insgesamt kommst du mit einer Einsteiger-Burg und Starterset auf rund 1.600 Euro, mit einem größeren Modell und mehr Zubehör auf etwa 2.500 Euro. Wie schnell sich diese Summe über die Mieteinnahmen wieder einspielt, rechnen wir in Mit Hüpfburgen Geld verdienen ausführlich vor.
Hüpfburg vermieten: mit oder ohne Gewerbe?
Verleihst du deine Hüpfburg nur gelegentlich an Freunde oder Nachbarn, ist das etwas anderes als ein Angebot, das du öffentlich auf Kleinanzeigenportalen oder einer eigenen Website bewirbst. Sobald du regelmäßig und mit der Absicht vermietest, Geld zu verdienen, handelt es sich in aller Regel um eine gewerbliche Tätigkeit, die beim Gewerbeamt deiner Gemeinde angemeldet werden muss. Das gilt auch dann, wenn du den Verleih nur nebenberuflich am Wochenende betreibst.
Die Anmeldung selbst ist unkompliziert und in vielen Gemeinden inzwischen online möglich. Im Anschluss meldet sich in der Regel das Finanzamt und bittet dich, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Spätestens an dieser Stelle lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater, denn welche Angaben sinnvoll sind, hängt davon ab, ob du angestellt bist, schon selbstständig arbeitest oder den Verleih als Hauptberuf aufbauen möchtest.
Steuern: die Kleinunternehmerregelung
Viele Verleiher starten als Kleinunternehmer. Seit 2025 gilt die Regelung, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt. Als Kleinunternehmer stellst du deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst im Gegenzug aber auch die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen, etwa beim Kauf der Hüpfburg, nicht als Vorsteuer zurückholen. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinen geplanten Umsätzen und Investitionen ab.
Unabhängig davon sind die Gewinne aus dem Verleih einkommensteuerpflichtig. Belege für Anschaffungen, Fahrten, Versicherung und Reparaturen solltest du deshalb von Anfang an sammeln. Die genaue Gestaltung gehört in die Hände eines Steuerberaters, denn sie hängt immer von deiner persönlichen Situation ab.
Die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Situation klären: Mit einem Steuerberater besprechen, ob Kleinunternehmerregelung und Nebengewerbe zu dir passen.
- Gewerbe anmelden: beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, anschließend den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen.
- Versicherung abschließen: eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich die Vermietung von Hüpfburgen einschließt. Details in Welche Versicherung braucht ein Hüpfburgverleih?
- Erste Burg auswählen: am besten ein neutrales Motiv, das für Mädchen und Jungen gleichermaßen funktioniert, etwa mit Tieren, Dschungel oder Unterwasserwelt. Besonders gefragt sind Kombinationen aus Hüpfburg und Rutsche. Achte auf ein Zertifikat nach DIN EN 14960, denn günstige Heimgebrauch-Burgen sind für die Vermietung nicht zugelassen.
- Mietvertrag vorbereiten: mit klaren Regeln zu Nutzung, Aufsicht und Rückgabe, dazu ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Burg festhält. Worauf es ankommt, steht in Hüpfburg-Mietvertrag: was er regeln sollte.
- Preise kalkulieren: so, dass Kraftstoff, Fahrzeug und Arbeitszeit ehrlich abgedeckt sind.
- Kunden gewinnen: über eine einfache Website, Kleinanzeigenportale und Social Media. Große Werbebudgets sind dafür heute nicht mehr nötig.
Lager und Transport nicht unterschätzen
Ein großer Teil der Schäden entsteht nicht auf dem Fest, sondern unterwegs. Wird eine zusammengerollte Burg über Pflaster geschleift oder bleibt sie beim Ein- und Ausladen an der Kante von Kofferraum oder Anhänger hängen, reißt die Plane schnell auf. Transportiere die Burg deshalb immer im Transportsack, trage sie zu zweit oder nutze eine Sackkarre und hebe sie beim Verladen an. Ebenso wichtig ist ein trockenes Lager, denn eine feucht eingerollte Burg beginnt schon nach kurzer Zeit zu schimmeln. Wie du richtig einlagerst, erklären wir in Hüpfburg über den Winter einlagern.
Aus unserem Verleih
Andreas
gründete 2014 seinen Hüpfburgverleih
„Ein Platz zum Lagern, ein Kombi oder ein kleiner Anhänger und eine Gewerbeanmeldung. Das ist fast schon die komplette Kunst.“
Auch unser eigener Verleih hat mit einer einzigen Hüpfburg angefangen, die erste wurde noch im Studium gekauft. Immer wenn durch die Vermietung wieder genug Geld da war, kam die nächste Burg dazu, ganz ohne Kredit. So ist der Verleih seit 2014 Schritt für Schritt gewachsen. Genau diesen Weg gehen auch viele unserer Kunden, und wir begleiten sie dabei gern mit unserer Erfahrung.
Beratung vor dem Start
Wenn du vor der Gründung Fragen zu Modellwahl, Zubehör oder Ablauf hast, melde dich gern bei uns, telefonisch unter 089 12 50 18 700 oder per E-Mail an info@huepfburg-guenstig-kaufen.de. Tagsüber ist bei uns oft viel los, deshalb rufen wir dich gern zurück und vereinbaren einen Termin, in dem wir uns in Ruhe Zeit für dich nehmen. Bist du bereits als Verleiher aktiv, tragen wir dich auf Wunsch in unser Verleiher-Netzwerk ein; eine kurze E-Mail mit deinen Daten genügt.
Kurz gefragt
Kann ich eine Hüpfburg ohne Gewerbe vermieten?
Wer seine Burg nur gelegentlich im Freundeskreis verleiht, steht vor einer anderen Frage als jemand, der sie regelmäßig öffentlich anbietet. Sobald du dauerhaft und mit Gewinnabsicht vermietest, ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung nötig. Im Zweifel fragst du beim Gewerbeamt oder bei einem Steuerberater nach.
Kann ich einen Hüpfburgverleih nebenberuflich gründen?
Ja. Die meisten Vermietungen finden am Wochenende statt, deshalb starten viele Verleiher neben ihrem Hauptberuf. Auch ein Nebengewerbe muss angemeldet werden. Bist du angestellt, solltest du außerdem prüfen, ob dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit zulässt.
Wie viel Startkapital brauche ich?
Für eine Einsteiger-Burg mit Starterset rund 1.600 Euro, für ein größeres Modell mit mehr Zubehör etwa 2.500 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Versicherung, grob 250 bis 400 Euro im Jahr.




















