Ein Hüpfburg-Mietvertrag sollte vor allem vier Dinge klar regeln: wer die Burg nutzen darf, wer während der Veranstaltung die Aufsicht übernimmt, wann der Betrieb eingestellt werden muss und in welchem Zustand die Burg zurückgegeben wird. Eine fertige Vorlage findest du hier bewusst nicht, denn jeder Verleih hat eigene Abläufe und Anforderungen. Stattdessen haben wir die Punkte zusammengestellt, die sich in unserem eigenen Verleih als wichtig erwiesen haben.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine Checkliste aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Lass deinen Mietvertrag vor dem ersten Einsatz von einem Anwalt prüfen, der mit Miet- und Haftungsrecht vertraut ist. Auch die IHK kann eine erste Anlaufstelle sein.
Warum es keine Mustervorlage gibt
Jeder Mietvertrag ist am Ende anders, weil jeder Vermieter andere Wünsche und Schwerpunkte hat. Der eine liefert nur aus und baut selbst auf, der andere bietet Selbstabholung an, ein dritter vermietet vor allem an Firmen und Gemeinden. Ein Mustertext aus dem Internet passt selten genau zu deinem Verleih und kann im Ernstfall Lücken haben, die du erst bemerkst, wenn es zu spät ist.
Wenn du eine Hüpfburg bei uns kaufst, erhältst du einen Leitfaden, der bereits viele Grundlagen enthält, die in einen Mietvertrag gehören, darunter alle sicherheitsrelevanten Hinweise, die du an deine Mieter weitergeben solltest. Alles Weitere gestaltest du individuell und lässt es rechtlich prüfen.
Checkliste: Das sollte dein Mietvertrag regeln
- Eckdaten der Vermietung: Mietzeitraum, Mietpreis, Lieferung oder Selbstabholung und, falls vereinbart, Auf- und Abbau.
- Nutzung nur durch Kinder: bis 14 Jahre bzw. bis 1,50 Meter Körpergröße, keine Erwachsenen in der Burg, und eine Regelung, dass der Mieter für Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet.
- Aufsichtspflicht beim Mieter: Während des Betriebs ist ständig eine Aufsichtsperson ab 18 Jahren an der Burg.
- Übergabe der Sicherheitshinweise: Der Mieter erhält die Sicherheitsinformationen aus dem Leitfaden, und die Übergabe wird schriftlich festgehalten.
- Betrieb einstellen bei Wind und Regen: ab Windstärke 5 (rund 38 km/h), erkennbar an deutlich biegenden Ästen, sowie bei Regen und aufziehendem Unwetter.
- Vorgehen bei angesagtem Dauerregen: ob und bis wann der Termin abgesagt oder verschoben werden kann.
- Rückgabe trocken und sauber: Der Zustand wird bei der Rückgabe vom Vermieter geprüft. Eine Trocknungs- oder Reinigungsgebühr ist keine Vorgabe, aber eine gute Möglichkeit, die Kunden zu motivieren, sich Mühe zu geben.
- Fachgerechtes Zusammenlegen: Auch hier kann eine Gebühr für das erneute Zusammenlegen sinnvoll sein, vorgeschrieben ist sie nicht.
- Strom: Das Gebläse wird an einem eigenen Stromkreis betrieben, nicht gemeinsam mit anderen Geräten wie etwa einer Musikanlage.
- Hinweise für den Einsatztag: im Privatgarten den Mähroboter ausschalten, die Burg abends abbauen, bevor der Tau kommt, und kein Kinderschminken in der Burg.
- Schäden sofort melden: Der Mieter informiert dich umgehend, wenn etwas beschädigt wurde.
Die wichtigsten Punkte im Detail
Keine Erwachsenen in der Hüpfburg
Dieser Punkt ist das A und O jedes Hüpfburg-Mietvertrags. Erwachsene bringen ihr Gewicht auf eine sehr kleine Fläche, und diese Punktbelastung ist für die Nähte deutlich zu hoch. Hinzu kommt das Verletzungsrisiko bei Zusammenstößen. Steht die Altersgrenze ausdrücklich im Vertrag, kannst du den Mieter bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung leichter in die Pflicht nehmen. Warum gerade diese Regel so wichtig ist, erklären wir in Wie lange hält eine Hüpfburg?
Die Aufsicht wird übertragen
Als Vermieter bist du dafür verantwortlich, dass die Burg den Sicherheitsstandards entspricht und fachgerecht aufgebaut und verankert ist. Die Aufsicht während der Veranstaltung wird dagegen in der Regel über den Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Er muss ausdrücklich darüber informiert werden, dass ständig eine volljährige Person an der Burg anwesend sein muss, die das Geschehen aufmerksam verfolgt. Welche Regeln dazugehören, haben wir in Ist eine Hüpfburg gefährlich? Die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Übergabe und Rückgabe dokumentieren
Ein kurzes Übergabeprotokoll erspart dir später viele Diskussionen. Darin hältst du fest, in welchem Zustand die Burg übergeben wurde, welche Teile dazugehören und dass der Mieter die Sicherheitshinweise erhalten hat. Bei der Rückgabe vergleichst du den Zustand mit dem Protokoll. Prüfe dabei immer selbst, ob die Burg wirklich vollständig trocken ist, denn schon wenige Wassertropfen reichen, damit sich beim Einlagern Schimmel bildet. Wie du eine nasse Burg richtig trocknest, steht in Hüpfburg trocknen.
Aus unserem Verleih
Andreas
gründete 2014 seinen Hüpfburgverleih
„Ob die Hüpfburg wirklich trocken ist, kontrolliert man am besten immer selbst. Für Schimmel reichen schon ein paar Wassertropfen.“
Die Rückgabe ist in unserem Verleih fast immer der Punkt, an dem es Diskussionen gibt. Jeder empfindet „trocken“ ein wenig anders, und manchmal wird auch ein bisschen geflunkert, um eine Gebühr zu sparen. Wir berechnen deshalb 100 Euro, wenn eine Burg nass oder verschmutzt zurückkommt, und 50 Euro, wenn sie nicht fachgerecht zusammengelegt wurde. Diese Gebühren sollen unsere Mietkunden vor allem dafür sensibilisieren, die Burg gut und schadenfrei zurückzubringen. Das ist unsere eigene Regelung und keine Vorgabe, wie du es in deinem Verleih handhabst, entscheidest du selbst.
Wetter klar regeln
Regen und starker Wind sind die häufigsten Gründe, warum eine Vermietung kurzfristig wackelt. Lege im Vertrag fest, dass der Betrieb bei Wind ab Stärke 5, bei Regen und bei aufziehendem Unwetter sofort eingestellt wird. Ebenso wichtig ist eine Regelung für den Fall, dass schon vorher schlechtes Wetter angesagt ist: Bis wann kann der Mieter absagen oder verschieben, und was kostet das? Hintergründe dazu findest du in Hüpfburg bei Wind und Hüpfburg bei Regen.
Kurz gefragt
Gibt es bei euch eine Vorlage für einen Hüpfburg-Mietvertrag?
Nein, bewusst nicht. Jeder Verleih arbeitet anders, und ein Vertrag sollte zu deinen Abläufen passen und rechtlich geprüft sein. Käufer unserer Hüpfburgen erhalten einen Leitfaden mit vielen Grundlagen und den Sicherheitshinweisen, die an den Mieter weitergegeben werden sollten.
Darf ich eine Gebühr verlangen, wenn die Burg nass zurückkommt?
In unserem Verleih ist eine Trocknungsgebühr im Mietvertrag vereinbart, und das hat sich bewährt. Ob und in welcher Höhe eine solche Gebühr in deinem Vertrag wirksam ist, solltest du rechtlich prüfen lassen.
Wer haftet, wenn auf der Hüpfburg etwas passiert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Stoßen zwei Kinder zusammen, ist das zunächst ein Sportunfall. War die Aufsicht dagegen nicht anwesend oder abgelenkt, haftet in der Regel derjenige, der hätte aufpassen sollen. Umso wichtiger ist es, dass die Aufsichtspflicht im Mietvertrag klar geregelt ist. Im Zweifel fragst du deine Versicherung oder einen Anwalt.




















